Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“), welche Regina Lasergravur (Regina Meister) anbietet. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Regina Lasergravur (Regina Meister) eine geschäftliche Beziehung pflegt.
Die nachfolgenden Lieferungs- und Verkaufsbedingungen werden zum Inhalt jeden Vertrages zwischen Regina Lasergravur und dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Regina Lasergravur hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Offensichtliche Irrtümer, Druck- oder Schreibfehler verpflichten Regina Lasergravur nicht.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter
www.reginalasergravur.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Regina Lasergravur bezogen werden.
2. Angebot und Preise
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere stellt kein Element auf der Website oder in Marketing-E-Mails von Regina Lasergravur ein bindendes Angebot dar.
Wird die Bestellung des Kunden bestätigt, sind die Preise verbindlich und
verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer. Die Festlegung eines Mindestfakturenbetrages oder die Verrechnung eines Auftrag kostenanteils bleiben vorbehalten.
3. Währungsanpassung
Der Verkauf beruht auf den am Tag des Vertragsschlusses (Bestätigung der Bestellung) bestehenden Währungs-, Verkehrs-, Fracht- und Zollverhältnissen der hinsichtlich Lieferung und Transport beteiligten Länder. Sollten sich diese Verhältnisse bis zum Verfalltag der Zahlung aufgrund aussergewöhnlicher Ereignisse ändern, so steht Regina Lasergravur das Recht zu, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
4. Handmuster und geistiges Eigentum
Angefertigte Muster und Prototypen verbleiben im Eigentum von Regina Lasergravur und dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.
Muster werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Im Falle der Auftragserteilung wird in der Regel darauf verzichtet – abhängig vom Aufwand.
Konzepte, Projekte und Vorstudien sowie erstellte Layouts, Gestaltungen und dergleichen sind urheberrechtlich geschützt. Regina Lasergravur steht das ausschliessliche Nutzungsrecht am geistigen Eigentum zu. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen unterliegen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Regina Lasergravur.
Ebenso ist die Nutzung in unveränderter als auch in abgeänderter Form für gewerbsmässige Zwecke untersagt und wird zivilrechtlich belangt und strafrechtlich verfolgt.
Liefert Regina Lasergravur Gegenstände nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die vom Kunden übergeben worden sind, übernimmt dieser die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde haftet für den Schaden, der aus der Verletzung von Rechten Dritter entsteht.
5. Lieferfristen
Können die bestätigten Lieferfristen aus Gründen, die Regina Lasergravur nicht zu verantworten hat, etwa wegen Streik, Betriebsstörungen,
Verkehrshindernisse, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten nicht eingehalten werden, ist Regina Lasergravur berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz. Insbesondere ist hinsichtlich Sonderanfertigungen und Waren mit Kundenaufdruck der Vertragsrücktritt ausgeschlossen.
6. Versand- und Transportrisiko
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
7. Mengentoleranzen
Minder- oder Mehrlieferungen bis zu höchstens 10% der vereinbarten Menge können bei Sonderanfertigungen und bedruckten Artikeln nicht beanstandet werden. Es bleibt der bestätigte Einheitspreis bestehen.
8. Verpackung
Eine kostenlose Verpackung dient nur dem zweckdienlichsten Transportschutz der Artikel. Alle weitergehenden Ansprüche an die Verpackung wie: Materialwahl und Beschaffenheit, bestimmte Einheitsgrössen, Einzel-, Postversand- oder Geschenkverpackungen müssen vereinbart werden. Diese werden zu Aufwandskosten organisiert und geliefert.
9. Zahlung
Sofern in Angebot und Bestätigung nichts anderes vereinbart wird, gilt 30 Tage netto ab Faktura Datum, allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen können Verzugszinse berechnet werden. Offene Posten über 40 Tagen Zahlungsziel werden an das Inkassobüro Creditreform zur Eintreibung der Forderung abgetreten.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden sind unmittelbar nach Erkennen, sichtbare Mängel spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung Regina Lasergravur mitzuteilen.
Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Branchenübliche kleinere Abweichungen der Beschaffenheit und Farbe, Handmuster und Serienherstellung bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Aufgrund Farbabweichungen dieser Art entstehen keine Ansprüche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz.
11. Haftung
Soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln seitens Regina Lasergravur vorliegt, sind Schadenersatzansprüche gegen Regina Lasergravur wegen Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Ebenso ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der Produkte ergeben, ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist: Bezirksgericht Höfe 8832 Wollerau
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Regina Lasergravur ist –unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Schwyz. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.